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DigitalPakt Schule

Wir haben es wieder bewiesen – curricuLAB® ist und bleibt ausgezeichnet!

Auch in diesem Jahr konnten wir die GPI überzeugen!

Mit Verbesserungen und Verfeinerungen haben wir gezeigt, dass es sogar noch besser geht – curricuLAB® ist und bleibt ausgezeichnet!

Was ist der Comenius Award?

Die GPI – das ist die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien – wurde 1964 in Berlin gegründet. Die Gesellschaft setzte sich zum Ziel, die neuesten und besten Lehr- und Lernverfahren zu fördern, indem sie der Öffentlichkeit leichter und schneller bekannt gemacht werden. Somit sollen neue Entwicklungen, die das Potenzial haben, die Lehre zu revolutionieren, leichter in Schule und Ausbildung Anwendung finden.

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DigitalPakt Schule: Dies wird nicht oder bedingt gefördert

Bisher haben wir darüber berichtet, was der DigitalPakt Schule fördert. Die Bundesländer machen hierzu jetzt konkretere Angaben in ihren individuellen Förderrichtlinien, die wir regelmäßig in der Tabelle unseres Blog-Beitrages Das Medienkonzept – Ein MUSS für die Förderung! verlinken, sobald sie online sind. Im folgenden Beitrag zeigen wir, welche Maßnahmen nicht oder unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sind…

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Der DigitalPakt Schule ermöglicht ALLEN Kindern die Chance auf digitale Bildung!

DigitalPakt Schule: Digitale Bildung für ALLE!

Wir haben bereits über die Chancen des DigitalPakts Schule berichtet und auch über die Voraussetzungen zur Förderung. In diesem Beitrag soll es um die soziale Komponente des DigitalPakts Schule gehen. Denn das Förderprogramm eröffnet die Möglichkeit, dass wirklich alle Kinder eine Chance auf digitale Bildung erhalten.

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Medienkompetenz in der Schule erlernen

DigitalPakt Schule: Digitale Lehrmittel verbessern die Medienkompetenz

Der DigitalPakt Schule steht vor der Schultür und sollte dringend hereingelassen werden, wie eine international durchgeführte Studie („International Computer and Information Literacy Study“ (ICILS)) aus dem Jahr 2013 zeigt. Demzufolge sind weniger als ein Viertel der deutschen Achtklässlerinnen und Achtklässler dazu in der Lage, mit einem Computer selbstständig Informationen zu suchen und zu bearbeiten. Deutschland landet gemäß dieser Studie lediglich im Mittelfeld, welches zeigt, dass Handlungsbedarf im Bereich der Medienkompetenz besteht, um auf internationaler Ebene nicht den Anschluss zu verlieren.

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Das Medienkonzept – Ein MUSS für die Förderung!

Jetzt geht´s los! Der Startschuss für den DigitalPakt Schule ist gefallen. Die Fördervereinbarung wurde bereits Mitte Mai 2019 von Bund und Ländern unterzeichnet und die ersten Bundesländer haben ihre Förderrichtlinien erarbeitet. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur kann beginnen und es können Pläne  geschmiedet werden, wie diese genutzt werden soll. Hierzu können die Schulen ihren Bedarf dem Schulträger melden, der dann die Förderanträge beim Land einreicht. Voraussetzung hierfür ist aber die Ausarbeitung eines medienpädagogischen Konzepts, das die Sinnhaftigkeit und Ziele der geplanten Maßnahmen erläutert – DENN: „Keine Ausstattung ohne Konzept!“

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DigitalPakt Schule: Wie viel bekommen die Bundesländer und wie wird beantragt?

Wie bereits im Beitrag „Welche Chancen bietet der DigitalPakt Schule“ berichtet, stellt der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, das heißt, mindestens 500 Millionen Euro. Wer etwas von dem Kuchen haben möchte, sollte sich frühzeitig informieren, um beim Startschuss ganz vorn mit dabei zu sein.   

Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer und erläutern, wer die Fördermittel beantragen darf.  

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DigitalPakt Schule: Welche Chancen bietet das Förderprogramm?

Der DigitalPakt Schule soll voraussichtlich im Sommer/Herbst 2019 starten. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt der Bund den Ländern basierend auf Artikel 104c des Grundgesetzes Fördermittel in Höhe von fünf Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren (ab Inkrafttreten) für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Schulen zur Verfügung.

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