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DigitalPakt Schule: Wie viel bekommen die Bundesländer und wie wird beantragt?

Wie bereits im Beitrag „Welche Chancen bietet der DigitalPakt Schule“ berichtet, stellt der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, das heißt, mindestens 500 Millionen Euro. Wer etwas von dem Kuchen haben möchte, sollte sich frühzeitig informieren, um beim Startschuss ganz vorn mit dabei zu sein.   

Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer und erläutern, wer die Fördermittel beantragen darf.  

Wie viel bekommen die einzelnen Bundesländer?

Die Bundesmittel verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel, welcher wie folgt aussieht:

Während sich der Bund mit einer Förderquote von maximal 90 Prozent beteiligt, beteiligen sich die Länder mit mindestens zehn Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes. Diese Förderquote muss nach Abrechnung aller geförderten Investitionen am Laufzeitende des DigitalPakts Schule erreicht werden.

Beispiel Niedersachsen:

Niedersachsen erhält 470 Millionen Euro vom Bund und stockt diese Summe um weitere rund 52 Millionen Euro auf. Somit stehen dem Land mehr als 522 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung – 90 Prozent der Summe für direkt für die Schulen und 10 Prozent für landesweite und länderübergreifende Projekte.

Förderanträge können in Niedersachsen ab August 2019 gestellt werden.

Jede niedersächsische Schule, die mehr als 60 Schülerinnen und Schüler hat, wird einen Sockelbetrag von 30.000 € bekommen, unabhängig davon, wie gut eine Schule bei der digitalen Infrastruktur bereits aufgestellt ist. Schulen mit weniger Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag.

Im Weiteren wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Der Schulträger kann mit diesem Kopfbetrag gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.

Bereits begonnene Investitionsprogramme der Länder und Kommunen im Bereich Bildung in der digitalen Welt sollen wie geplant weitergeführt und dadurch sichergestellt werden, dass die DigitalPakt-Mittel zusätzlich eingesetzt werden.

Jedes Land erstellt vor Beginn der ersten Investitionen an Schulen sowie in regionale und landesweite Investitionsmaßnahmen eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie, die die Einzelheiten der Förderung festlegt. Die bereits von den Bundesländern veröffentlichten Förderrichtlinien finden Sie in der Tabelle unseres Beitrags Das Medienkonzept – Ein MUSS für die Förderung verlinkt.

Wie werden die Fördermittel beantragt?

Im Falle von öffentlichen Schulen sind dies die Städte und Gemeinden oder die Landkreise, während es sich bei den Trägern von Privatschulen zumeist um Vereine oder Religionsgemeinschaften handelt.

Möchte eine Schule Fördermittel beantragen, meldet sie ihren Bedarf an den zuständigen Schulträger. Dieser bündelt die Meldungen seiner Schulen und reicht diese in einem oder mehreren Anträgen beim Land ein.

Voraussetzung für die Beantragung ist allerdings die Vorlage eines Medienkonzepts. Die Details hierzu werden in den Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer festgelegt. 

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Erste Informationen zum DigitalPakt Schule und PHYWE-Ansprechpartner/innen im Überblick:
https://phywe.net/files/alle_bundeslaender_final.pdf

Bei allgemeinen Fragen zum DigitalPakt Schule können Sie uns gerne kontaktieren unter:

digitalpakt@phywe.de

Weiterführende Informationen finden Sie hier: