Jetzt geht´s los! Der Startschuss für den DigitalPakt Schule ist gefallen. Die Fördervereinbarung wurde bereits Mitte Mai 2019 von Bund und Ländern unterzeichnet und die ersten Bundesländer haben ihre Förderrichtlinien erarbeitet. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur kann beginnen und es können Pläne geschmiedet werden, wie diese genutzt werden soll. Hierzu können die Schulen ihren Bedarf dem Schulträger melden, der dann die Förderanträge beim Land einreicht. Voraussetzung hierfür ist aber die Ausarbeitung eines medienpädagogischen Konzepts, das die Sinnhaftigkeit und Ziele der geplanten Maßnahmen erläutert – DENN: „Keine Ausstattung ohne Konzept!“

Was muss im Medienkonzept enthalten sein?
Enthalten sein sollte auf jeden Fall:
- die (medien-)pädagogische Vision
- die aktuelle Ausstattung der Schule (IST-Zustand) – technisch und pädagogisch
- die geplante IT-Ausstattung basierend auf dem IST-Zustand
- die Organisation des Betriebs und Supports
- die Nennung des zuständigen Personals für die einzelnen Aufgaben
- ein Budget- sowie Fortbildungsplan für Lehrkräfte
Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden die Details für diese Medienkonzepte in den Förderbekanntmachungen der Bundesländer festgelegt. Bisher haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Rheinland-Pfalz und Sachsen entsprechende Richtlinien veröffentlicht.
Da die Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer noch nicht alle online zu finden sind, haben wir zur Orientierung nachfolgend bereits einige Infos aus den einzelnen Bundesländern zu den Inhalten und Bausteinen von Medienkonzepten sowie möglichen Ansprechpartner/innen für Sie zusammengestellt. Diese Informationen werden regelmäßig von uns aktualisiert und zeitnah mit den Förderrichtlinien ergänzt:
Baden-Württemberg | Förderrichtlinie Berater/innen in den Kreismedienzentren beraten Schulen sowie Schulträger bei der Erstellung des Medienentwicklungsplanes: Link; Jeder Medienentwicklungsplan, der mit der Applikation MEP BW (ab September 2019) und Unterstützung eines Beraters am zuständigen Kreismedienzentrums erstellt wird, erhält eine Freigabeempfehlung durch den Berater. |
Bayern | Förderrichtlinie (Anlage 1, Anlage 2), Link |
Berlin | Schulen und Schulträger werden durch IT-Regionalbetreuer beim Medienkonzept unterstützt. Zudem wurde eine Beratungs- und Unterstützungsstelle hierzu eingerichtet: Link |
Brandenburg | Förderrichtlinie (Anlage 1) |
Bremen | Förderrichtlinie, Link |
Hamburg | Förderrichtlinie |
Hessen | Infos zur Förderrichtlinie Hilfestellung zur Erarbeitung und Entwicklung schuleigener Medienbildungskonzepte gibt es an den Staatlichen Schulämtern durch die Fachberatung Medienbildung (s. S. 3); Bausteine sind auf S. 4 zu finden: Link |
Mecklenburg-Vorpommern | Infos zur Förderrichtlinie |
Niedersachsen | Förderrichtlinie Das Netzwerk Medienberatung begleitet und unterstützt bei der Erstellung und Umsetzung von Medienentwicklungskonzepten an allgemeinbildenden Schulen. Zudem gibt es in ganz Niedersachsen Medienpädagogische Berater/innen, die vor Ort bei der Medienkonzeptentwicklung helfen: Link |
Nordrhein-Westfalen | Förderrichtlinie Hier unterstützt und berät Gigabit.NRW zur digitalen Infrastruktur und es gibt aktuell 180 Medienberater/innen als Ansprechpartner für die Schulentwicklung. Zudem soll schrittweise für jede Schule ein Medienkoordinator qualifiziert werden, der u.a. für die Weiterentwicklung des Medienkonzepts zuständig sein wird: Link Medienkompetenzrahmen NRW für das Medienkonzept: Link |
Rheinland-Pfalz | Förderrichtlinie, Link |
Saarland | Förderrichtlinie |
Sachsen | Förderrichtlinie und weiterführende Informationen, Empfehlungen zum Medienbildungskonzept |
Sachsen-Anhalt | Förderrichtlinie; weitere Infos Link |
Schleswig-Holstein | Förderrichtlinie, Link |
Thüringen | Förderrichtlinie, Link |
Digitale Lösungen für den naturwissenschaftlichen Unterricht in das Medienkonzept aufnehmen!
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung §3 Absatz 1 Punkt 3 und 5 gilt:

Insbesondere das Experimentieren im Unterricht in Fächern wie Biologie, Chemie und Physik ist eine Besonderheit, die sich von anderen Schulfächern unterscheidet. Die Schülerinnen und Schüler können selbst Hand anlegen, ausprobieren, entdecken, Ergebnisse eigenständig interpretieren und mit ihren Mitschüler/innen diskutieren. Das analytische Denken wird gefördert und Raum für die Umsetzung eigener Ideen gegeben. Gerade die Naturwissenschaften bieten viel Potenzial für Innovationen und sind es wert gefördert zu werden, DENN:
Forschung ist ein wichtiges Standbein für Deutschland. Forschung bedeutet Fortschritt!
Aus diesem Grund und im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, kommt dem naturwissenschaftlichen Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Die Schulen sind zumeist der erste Berührungspunkt des Forschernachwuchses mit diesem zukunftsträchtigen Themenfeld.
Wir bieten Ihnen eine Beratung!
Sollten Sie noch Ideen benötigen, wie Sie die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule nutzen können, dann beraten wir Sie gern direkt vor Ort, um Ihren Unterricht nach modernsten Maßstäben zu gestalten: https://www.phywe.de/de/top/unternehmen/kontakt/
Sollten Sie Fragen zum Thema DigitalPakt haben, schreiben Sie uns gerne per E-Mail: digitalpakt@phywe.de
Wir freuen uns auf Sie!